Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Diese Liefer- und Verkaufsbedingungen gelten für jeden Kauf- oder Werkvertrag. Die Regeln für Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG haben bei allfälligen Widersprüchen zu diesen Bestimmungen Vorrang. Dabei treten nur die betroffenen Regeln dieser AGB zurück, nicht aber die übrigen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden von der Fa. ISN Insektenschutz Nesensohn GmbH nicht akzeptiert und sind keine Vertragsgrundlage. Unsere Kunden werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass mündliche oder fernmündliche Absprachen mit uns oder unseren Vertretern erst mit unserer dazu ergehende schriftliche Bestätigungen wirksam werden. Vertragserklärungen gelten, auch wenn sie außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten der Firma ISN Insektenschutz Nesensohn GmbH (z.B. in den Räumlichkeiten des Kunden) abgegeben werden als in diesen abgegeben.
2. Angebote/Auftragserteilung
Angebote der Fa. ISN Insektenschutz Nesensohn GmbH sind sowohl hinsichtlich der technischen Angaben als auch des Entgelts freibleibend. Abweichungen vom Auftrag aus technischen Gründen sind zulässig. Angebot, Auftragsbestätigungen, Nebenabreden, etc. der Fa. ISN Insektenschutz Nesensohn GmbH und Änderungen derselben bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
3. Lieferung und Abnahme
Die Einhaltung der schriftlich vereinbarten Liefer- und Fertigstellungstermine seitens der Fa. ISN Insektenschutz Nesensohn GmbH setzt die Einhaltung aller dem Kunden obliegenden Vertragspflichten, insbesondere die rechtzeitige Abklärung aller technischen Details und die erforderliche Baustellenvorbereitung voraus. Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung bestehen nicht. Die Arbeiten sind grundsätzlich binnen 14 Tagen nach vereinbarter Lieferfrist und Fertigstellung (falls eine solche nicht vereinbart wurde, 14 Tage nach Verständigung von der Fertigstellung) zu übernehmen. Ist innerhalb dieser Frist keine tatsächliche Übernahme erfolgt, gilt die Leistung und Lieferung als ordnungsgemäß übernommen.
Im Falle eines fixierten Übergabetermins gilt die Leistung ebenso als übernommen, wenn dieser vom Auftraggeber nicht wahrgenommen wird.
Der Käufer trägt für Teillieferungen, ab dem oben beschriebenen Übergabetermin sämtliche Risiken und zusätzliche allfällige Lagerkosten der Fa. ISN Insektenschutz Nesensohn GmbH.
4. Zahlungsbedingungen
Sofern nicht anderes vereinbart wird, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungslegung netto, oder 3% Skonto bei Bankeinzug zu begleichen.
5. Erfüllungsort
Mangels anderer Vereinbarung ist der Erfüllungsort der Sitz der Fa. ISN Insektenschutz Nesensohn GmbH.
6. Eigentumsvorbehalt
Es gilt als ausdrücklich vereinbart, dass alle Waren bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Fa. ISN Insektenschutz Nesensohn GmbH bleiben. Im Falle eines Zahlungsverzuges ist die Fa. ISN Insektenschutz Nesensohn GmbH berechtigt, bei Verbrauchern Rahmen des KSchG, ansonsten jederzeit den Ausbau der Sachen und deren Rückstellung an die Fa. ISN Insektenschutz Nesensohn GmbH auf Kosten des Käufers selbst dann zu verlangen, wenn dem unverhältnismäßige wirtschaftliche oder technische Schwierigkeiten entgegenstehen. Solange das Eigentum vorbehalten ist, darf der Käufer die Ware weder veräußern, verpfänden, vermieten, tauschen oder sonst Dritten ohne schriftliche Zustimmung der Fa. ISN Insektenschutz Nesensohn GmbH überlassen. Unternehmer (KSchG) verzichten ausdrücklich auf Aufrechnungen mit behaupteten Gegenforderungen gegen den Kaufpreis, Verbraucher (KSchG) verzichten ausdrücklich auf Aufrechnungen mit behaupteten Gegenforderungen der Fa. ISN Insektenschutz Nesensohn GmbH.
7. Reklamation - Rügepflicht
Unternehmer haben, bei sonstigem Rechtsverlust, binnen acht Tagen ab Übernahme der Ware bzw. Fertigstellung des Werkes deren Mängel bei der Fa. ISN Insektenschutz Nesensohn GmbH schriftlich zu rügen. Für offensichtlich erkennbare Mängel leistet die Fa. ISN Insektenschutz Nesensohn GmbH gegenüber Verbrauchern nur bis zur Übernahme Gewähr. Sollten die Produkte fehlerhaft sein, so kann der Händler Ersatzlieferung während der Gewährleistungszeit von einem Jahr ab Lieferung verlangen oder eine Behebung des Fehlers. Es ist Sache der Firma ISN, ob sie die Reparatur vor Ort oder in ihrem Werk vornimmt. Der Transport von der Baustelle zum Werk und retour erfolgt auf Kosten vom Händler. Der Händler hat keinen Anspruch auf den Ersatz von Aufwendungen (insbesondere Arbeitsaufwand und Fahrtkosten), die in seinem Bereich im Zusammenhang mit der Mängelbehebung anfallen.
8. Rücktritt und Stornogebühr gem. §§ 3 u. 3aKschG
Hat ein Verbraucher seine Vertragserklärung weder in den Geschäftsräumlichkeiten der Fa. ISN Insektenschutz Nesensohn GmbH noch bei einem von dieser benützten Messe oder Marktstand abgegeben, so kann er binnen einer Woche nach Zustandekommen des Vertrages schriftlich zurücktreten. Das Rücktrittsrecht erlischt spätestens einen Monat nach vollständiger Erfüllung des Vertrages durch beide Vertragspartner. Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu:
- a) wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit dem Unternehmen oder dessen Beauftragten zwecks Vertragsabschluss angebahnt hat;
- b) wenn dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen zwischen den Beteiligten oder ihren Beauftragten vorangegangen sind oder
- c) bei Verträgen, bei denen die beiderseitigen Leistungen sofort zu erbringen sind, wenn sie üblicherweise von Unternehmen außerhalb ihrer Geschäftsräume geschlossen werden und das vereinbarte Entgelt 14,53 EUR nicht übersteigt.
Der Verbraucher kann von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag weiters zurücktreten, wenn ohne seine Veranlassung für seine Einwilligung maßgebliche Umstände, die der Unternehmer im Zuge der Vertragsverhandlung als wahrscheinlich dargestellt hat, nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten.
Maßgebliche Umstände sind:
- a) die Erwartung der Mitwirkung oder Zustimmung eines Dritten, die erforderlich ist, damit die Leistung des Unternehmens erbracht oder vom Verbraucher verwendet werden kann.
- b) die Aussicht auf steuerrechtliche Vorteile
- c) die Aussicht auf eine öffentliche Förderung oder einen Kredit.
Der Rücktritt kann binnen einer Woche erklärt werden. Diese Frist beginnt zu laufen, sobald für den Verbraucher erkennbar ist, dass die oben erwähnten Umstände nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten. Das Rücktrittsrecht erlischt jedoch spätestens einen Monat nach der vollständigen Erfüllung des Vertrages durch beide Vertragspartner. Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu, wenn
- a) er bereits bei den Vertragsverhandlungen wusste oder wissen musste, dass die maßgeblichen Umstände nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten werden
- b) der Ausschluss des Rücktrittsrechts im Einzelnen ausgehandelt worden ist oder
- c) die Fa. ISN Insektenschutz Nesensohn GmbH sich zu einer angemessenen Anpassung des Vertrages bereit erklärt.
Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden. Es genügt, wenn der Verbraucher ein Schriftstück, das seine Vertragserklärung oder die der Fa. ISN Insektenschutz Nesensohn GmbH enthält, mit dem Vermerk zurückstellt, der erkennen lässt, dass der Verbraucher das Zustandekommen oder die Aufrechthaltung des Vertrages ablehnt. Es genügt, wenn die Erklärung innerhalb der genannten Fristen abgesendet wird.
Ansonsten darf der Käufer nur mit Zustimmung der Fa. ISN Insektenschutz Nesensohn GmbH von fixierten Kauf- oder Werkverträgen zurücktreten. Wurden noch keine Waren geliefert, so ist die Fa. ISN Insektenschutz Nesensohn GmbH berechtigt, eine Stornogebühr von 30% des Bruttokaufpreises zu fordern. Wurden bereits Waren geliefert, ist die Fa. ISN Insektenschutz Nesensohn GmbH berechtigt, entweder den Kaufpreis inkl. des entgangenen Gewinns abzüglich Ersparnisse, oder eine Stornogebühr von 30% des Bruttokaufpreises zu fordern. Die Fa. ISN Insektenschutz Nesensohn GmbH ist jedenfalls berechtigt, ihre Arbeit einzustellen bzw. überhaupt vom Vertrag zurückzutreten, wenn über das Vermögen des Auftraggebers ein Konkursverfahren eröffnet wurde, ein solches mangels Vermögens nicht eröffnet wurde, Exekutionen gegen den Auftraggeber anhängig sind, fällige Entgeltansprüche nicht beglichen worden sind und bei Verstößen des Auftraggebers gegen vereinbarte Bestimmungen des Auftrages und dieser AGB.
9. Gewährleistung
Voraussetzung für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist die unverzügliche, schriftliche Rüge an die Fa. ISN Insektenschutz Nesensohn GmbH. Erfolgt die Behebung von Mängeln nach Begutachten durch die Fa. ISN Insektenschutz Nesensohn GmbH kostenlos in angemessener Frist, liegt tatsächlich ein Gewährleistungsanspruch vor. Für Mängel, die durch unsachgerechte Verwendung entstehen, wird keine Gewähr geleistet. Die Fa. ISN Insektenschutz Nesensohn GmbH behält sich das Recht vor, eine mangelhafte gegen eine mängelfreie Sache auszutauschen. Auftraggeber verzichtet auf Preisminderung oder Wandlung.
10. Schadenersatz
Schadenersatzansprüche sind bei nur leicht fahrlässigem Verschulden der Fa. ISN Insektenschutz Nesensohn GmbH ausgeschlossen.
11. Gerichtsstand/anwendbares Recht
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Lieferung/der Einbau oder der Bezahlung ist ausschließlich das sachlich zuständige Gericht in Feldkirch zuständig. Für Rechtsstreitigkeiten jedweder Art zwischen den Vertragsparteien kommt ausschließlich das Schweizer Recht zur Anwendung.